Doppelt Überkreuz: Die GEMA und Creative Commons | iRights.info

Ein Künstler darf also, sobald er einer VG beigetreten ist, nicht mehr selbst über seine eigenen Werke entscheiden. Meiner Ansicht verletzt das das Urheberrecht, in dem dem Künstler ja erst ein umfassendes Recht an einen eigenen Werken als Grundrecht garantiert wird. Das ist pervers, die VG’s in dieser Form haben sich überlebt.

Ich habe sicher nichts prinzipiell gegen kommerzielle Verwertung, das erlaubt es Künstlern ja durchaus auch Geld zu verdienen, was richtig ist. Aber die FORM (die Bürokratie) heute schützt nicht mehr die Künstler, sondern nur noch sich selbst, und das muss sich ändern.

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